gelten in meinem eher konservativem Verständnis für Menschen. Also alle Menschen, ohne Ansehen ihrer Staatsbürgerschaft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder was für einen Blödsinn mensch sich sonst noch einfallen lassen könnte, Menschen von Menschen zu diskriminieren. Und, ja, auch StraftäterInnen, TerroristInnen und FeindInnen der Menschheit – heutzutage als "GefährderInnen" bekannt – sind Menschen, weshalb Menschenrechte für diese auch gelten. Dieser Umstand ist auch im Grundgesetz – zumindest so wie ich es lese – festgehalten. Diese Aussage bezeichne ich als die erste Selbstverständlichkeit.
Staatliche Regeln zum Umgang des Staates mit Menschen, so Sachen, wie das Strafrecht, die Strafprozessordnung und das BKA-Gesetz müssen mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen sein. Das steht da so d'rin – das ist aber auch nur meine Lesung. Es handelt sich also bei den oben genannten Regeln – jetzt einmal vereinfachend geschrieben – um Ableitungen des Grundgesetzes. Diese Aussage bezeichne ich als die zweite Selbstverständlichkeit.
Liest mensch jedoch diesen Artikel der Süddeutschen Zeitung, scheint unser Minister für Staatssicherheit – äh, ich meinte den Bundesinnenminister – massive Probleme mit der zweiten Selbstverständlcihkeit zu haben. Wobei sich mir klammheimlich der Verdacht aufdrängt, dass er vielleicht sogar Probleme mit der ersten Selbstverständlichkeit hat. Hätte ich Einfluss auf die Hauptabteilung XX – oder das Bundesamt für Verfassungsschutz – würde ich da eine Akte anlegen und den Mann nicht mehr aus den Augen lassen.
Diese Überlegungen wurden von diesen hier angeregt.
[Ja, diese Überlegung schließt sich an andere auf diesem Blog an und ich befürchte, dass es nicht die letzte sein wird.]
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