Wohnungsdurchsuchungen

April 24th, 2008 § 1 comment

sind ein seit langem bewährtes Mittel der Strafverfolgungsbehörden. Da sie aber in einem direktem Widerspruch zum Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung stehen, müssen sie von einem Richter angeordnet werden. Und die/der Durchsuchte – und/oder seineR RechtsvertreterIn – darf dabei zukucken, muss zumindest unverzüglich informiert werden. Das ist ein Umstand den unsere Freunde vom Team-Grün schon immer nervig fanden; das BVerfG hat's trotzdem immer wieder verhindert – zuletzt bei dem Versuch Computer nicht als Teil der Wohnung zu erklären und somit heimlich ausforschen zu können. Nachdem das alles nicht geklappt hat, versuchen's die bayerischen Kollegen jetzt mit Neusprech: Sie wollen Wohnungen gar nicht heimlich durchsuchen, sondern nur betreten.

Netter Versuch, wir seh'n uns dann mal wieder vor Gericht.

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§ One Response to Wohnungsdurchsuchungen

  • puck.152 sagt:

    eins... der Wohnungsinhaber oder Vertreter sollen anwesend sein, wenn nicht erreichbar reichen andere Zeugen (hab ich auch schon mal gemacht)
    zwei... Das Team Weinrot (Karlsruhe) bemängelte bei Durchsuchungen in letzter Zeit vor Allem, dass die Richter nicht prüfen, sondern abnicken; bzw. die Ausnahme der Anordnung durch die StA zum Regelfall wird.
    drei... Das mit den Rechnern hatte bis jetzt nichts mit der Unverletzlichkeit der Wohnung zu tun, das kann aber nach diesem komischen Versuch aus Bayern noch kommen.

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