Juni 5th, 2008 § § permalink
ist die englischsprachige Bezeichnung für eine standardisierte Verfahrens- oder Verhaltensweise. Solche Standardisierungen finden meist in Regelwerken oder Handbüchern irgendeiner Art statt. So auch im Field Manual der US-Armee. In diesem wird geregelt, wie sich SoldatInnen der US-Armee zu verhalten haben. Um genauer zu sein, wird im Band 34-52 geregelt, wie sich US-SoldatInnen Im Rahmen Aufklärungsoperationen und in Befragungssituationen zu verhalten haben. Was da d'rin steht, widerspricht großflächig den Verhaltensregeln, denen sich die USofA in anderen Zusammenhängen verpflichtet haben.
Das ist dann wohl auch der Grund, warum Errol Morris seinen neuesten Film "Standard Operating Procedure" genannt hat. Der Film beschäftigt sich mit der US-amerikanischen Seite der Vorfälle, die vor einigen Jahren Abu Ghraib zu einem Haushaltsnamen gemacht haben. Gesehen hab' ich ihn leider noch nicht (also, wenn jemand einen .torrent hat ... ;-) ), aber er hat es aufgrund dieser Review von Rüdiger Suchsland auf die Warteliste der alternativen Mediathek gemacht.
Nachtrag: Beim Aufräumen meiner 106 offenen Tabs, die hier gerade Systemressourcen schlucken, wie ein kleineres schwarzes Loch, bin ich auf diese Besprechung des Films im New Yorker gestoßen, die ich noch nicht gelesen habe und wohl auch nicht mehr lesen werde.
Juni 5th, 2008 § § permalink
sind eine komische Sache. Ich nehm' da mal Schwarzbrot mit viel Butter und noch mehr Nutella. Gab's bei mir zu Hause eigentlich fast nie. Dennoch überkommt mich, wenn ich das esse immer so ein komisches "glückliche Kindheit"-Gefühl. Sieht in meinem Kopf ungefähr so aus:

jsc*
Juni 4th, 2008 § § permalink
in Personaldokumenten tun nichts um die Sicherheit der Gesellschaft zu erhöhen, sind aber ein wirklich gutes Mittel, die Gesellschaft zu disziplinieren. Anscheinend sind da die Begehrlichkeiten des Ministeriums für Staatssicherheit wieder einmal größer geworden. Jetzt ist der Personalausweis d'ran. Link.
[Nein, ich habe nicht die letzten Tage damit verbracht, Foucault zu lesen und deshalb keine Ahnung, warum ich in den vergangenen Beiträgen andauernd "Disziplinierung" sage. Kann was mit meiner derzeitigen geistigen Verfassung zu tun haben, deren Diskussion aber im öffentlichen Teil des Internets wirklich nichts verloren hat.]
Juni 4th, 2008 § § permalink
alkoholischer Getränke ist eine Kulturpraxis, die intolerante Regime immer wieder verbieten wollen – bisher aber ohne wirklichen Erfolg. Besonders in westlichen Kulturen deren Leitdroge der Alkohol ist, klappt sowas nie wirklich. Als Beispiel seien hier nur braune Ein-Flaschen-Papiertüten genannt.
Meistens haben die Argumente gegen das Trinken alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit was mit "Sicherheit", "Ruhe" und "Ordnung" zu tun. Sobald mensch an deren Oberfläche kratzt stellt es schnell fest, dass diese Maßnahmen entweder der Verdrängung von wohnsitzlosen AlkoholikerInnen aus der Öffentlichkeit dienen oder zumindest einen Zustand der Disziplinierung – a.k.a. öffentliche Ordnung – herstellen wollen, der mit der gesellschaftlichen Realität ihrer TeilnehmerInnen nicht viel zu tun hat.
Ein sehr gutes Beispiel hierfür scheint mir die londoner U-Bahn zu sein, wo der Verbotsversuch zu offenem Chaos geführt hat, das wohl viel eher der gesellschaftlichen Realität Londons entspricht als die Vorstellungen des neuen, reaktionären Bürgermeisters.
Anregender Artikel.
Juni 3rd, 2008 § § permalink
gelten in meinem eher konservativem Verständnis für Menschen. Also alle Menschen, ohne Ansehen ihrer Staatsbürgerschaft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder was für einen Blödsinn mensch sich sonst noch einfallen lassen könnte, Menschen von Menschen zu diskriminieren. Und, ja, auch StraftäterInnen, TerroristInnen und FeindInnen der Menschheit – heutzutage als "GefährderInnen" bekannt – sind Menschen, weshalb Menschenrechte für diese auch gelten. Dieser Umstand ist auch im Grundgesetz – zumindest so wie ich es lese – festgehalten. Diese Aussage bezeichne ich als die erste Selbstverständlichkeit.
Staatliche Regeln zum Umgang des Staates mit Menschen, so Sachen, wie das Strafrecht, die Strafprozessordnung und das BKA-Gesetz müssen mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen sein. Das steht da so d'rin – das ist aber auch nur meine Lesung. Es handelt sich also bei den oben genannten Regeln – jetzt einmal vereinfachend geschrieben – um Ableitungen des Grundgesetzes. Diese Aussage bezeichne ich als die zweite Selbstverständlichkeit.
Liest mensch jedoch diesen Artikel der Süddeutschen Zeitung, scheint unser Minister für Staatssicherheit – äh, ich meinte den Bundesinnenminister – massive Probleme mit der zweiten Selbstverständlcihkeit zu haben. Wobei sich mir klammheimlich der Verdacht aufdrängt, dass er vielleicht sogar Probleme mit der ersten Selbstverständlichkeit hat. Hätte ich Einfluss auf die Hauptabteilung XX – oder das Bundesamt für Verfassungsschutz – würde ich da eine Akte anlegen und den Mann nicht mehr aus den Augen lassen.
Diese Überlegungen wurden von diesen hier angeregt.
[Ja, diese Überlegung schließt sich an andere auf diesem Blog an und ich befürchte, dass es nicht die letzte sein wird.]