Notwehr

Juni 21st, 2008 § 0 comments

ist als Konzept eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen: Wenn Du gerade dabei bist mich totzuprügeln kann ich Dir ungestraft die Augen auskratzen um Dich aufzuhalten. Die allwissende Müllhalde sagt's in juristisch:

Notwehr ist ein Begriff der Rechtssprache und bezeichnet – ungeachtet bestimmter konzeptioneller Unterschiede in den einzelnen Rechtsordnungen – die strafrechtliche und zivilrechtliche Unbedenklichkeit von schädigenden Handlungen, wenn sie zur Abwehr eines Angriffs erfolgen und gegen den Angreifer gerichtet sind (richten sie sich gegen Dritte, handelt es sich allenfalls um Handlungen im Notstand).

Der Justiziar der Telekom scheint das aber nicht so ganz verstanden zu haben. Ganz besonders das mit der Notwehr immer verbundene Problem des Notwehrexzesses – Du versuchst mir die Augen auszukratzen und ich hack' Dir den Kopf ab um's zu verhindern – scheint ihm nicht ganz so klar zu sein. Anders kann ich's mir nicht erklären, dass er's gut geheißen hat, dass die Telekom einfach mal vier KundInnen abhört um mitzubekommen, ob jemand ihre minderwertig geschützten Computer angreift.

Ich schein' da aber eine Minderheitenmeinung zu vertreten: Das später informierte Postministerium hat nämlich auch kein Strafverfahren eingeleitet. Wo leb' ich eigentlich?

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